1.1 Der Personal Trainer (Uwe Polte) verpflichtet sich den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten.
Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Traininginhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
Der Beginn des Personal Trainings ist nur nach einem obligatorischen Fitness-Check durch den Personal Trainer Uwe Polte möglich.
§ 2 Sonstige Leistungen
2.1 Der Personal Trainer (Uwe Polte) steht dem Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Sa. zwischen 6.00 und 22.00 im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Personal Trainers.
§ 3 Kosten
3.1 Die Preise stehen auf der Webseite von Uwe Polte zum Abruf bereit und sind in ihrer jeweiligen Form Vertragsbestandteil.
§ 4 Sonstige Kosten
4.1 Endstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.
4.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung erfolgt im Voraus.
Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
§ 6 Haftung
6.1 Der Personal Trainer (Uwe Polte) schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Personen- und/oder Sachschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
6.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
6.3 Der Personal Trainer (Uwe Polte) haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
6.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Uwe Polte vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Personal Trainer (Uwe Polte) übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
6.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 48 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
§ 8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage des Personal Trainers Uwe Polte können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Uwe Polte gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 10 Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Personal Trainers Uwe Polte Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Der Personal Trainer (Uwe Polte) hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbahrung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinenfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerforderniss gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerforderniss.
12.2 Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Palma de Mallorca vereinbart. Es gilt das Recht Spaniens.